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Winterdienst


Unsere Verpflichtung für sichere Verkehrsflächen besteht in der Räumung von Gehwegen und Winterdienst

Zugängen gemeinsam genutzter Einrichtungen wie Containerplätzen, Treppen und Zugängen der zum Objekt gehörenden Gebäude. Dabei sind wir in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr) für Sie im Einsatz.

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Dazu gehören auch Haltestellen- und Wartebereiche des öffentlichen Nahverkehrs, die sich auf den Gehwegen befinden, angrenzende Radwege, wenn es sich um einen gemeinsamen Rad-/Gehweg handelt, Zugängen zu den Hydranten und Absperrschiebern und den Zugängen dahin, an denen ihr Grundstück anliegt.

 

Unsere moderne Technik sorgt für eine schnelle und geräuscharme Beräumung und Abstumpfung der Wege im Interesse Ihrer Sicherheit.